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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Innovation, Beantragung einer Förderung für Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung

Sie sind Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler an einer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften? Dann können Sie über die Maßnahme "FH Europa" Fördergelder beantragen, mit denen Sie die Vorbereitung von EU-Fördermitteln finanzieren können.

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Maßnahme "FH-Europa" Projekte von Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, um diese in die Lage zu versetzen, ihre Netzwerke auf europäischer Ebene auszubauen, zu stärken sowie sich nachhaltig und längerfristig mit ihren Forschungsschwerpunkten in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu etablieren.

Als Forscherin oder Forscher an einer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften können Sie allein oder gemeinsam im Verbund mit einer weiteren Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bekommen. Gefördert werden die Ausgaben, die Ihnen im Rahmen der Erstellung Ihres Antrags für einen Aufruf in einem der europäischen Forschungsförderungsprogramme entstehen.

Aussicht auf eine Förderung besteht für Ihr Projekt,

  • für die Erstellung von Forschungsanträgen, die bis zum 31.12.2027 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden können.
  • wenn Ihre Forschungsanträge sich auf Ausschreibungen und ergänzende Programme von "Horizont Europa" richten, bei denen die Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften antragsberechtigt sind.
  • wenn die von Ihnen angedachten Maßnahmen die Erstellung von Forschungsanträgen bei anderen europäischen, multinationalen Forschungsförderprogrammen wie "Green Deal" oder "EUREKA" unterstützen sollen.

Des Weiteren besteht für Ihr Projekt eine Aussicht auf Förderung

  • zur Bildung und Verstetigung von Netzwerk mit potenziellen Projektpartnerschaften aus dem europäischen Ausland sowie für Forschungsaustausche im EU-Ausland (bei internationalen Promotionen)

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:

  • Zuwendungen werden Ihnen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
  • Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Vollfinanzierung) Ihres Vorhabens.
  • Das beantragte Fördervolumen für Ihr Vorhaben soll im Regelfall 75.000 EUR nicht überschreiten.
  • Für Ihre Vorhaben wird vom BMBF keine Projektpauschale gewährt.
  • Die Laufzeit Ihres geförderten Vorhabens beträgt maximal 12 Monate
  • Die Projektlaufzeit Ihres Vorhabens endet regulär mit der Einreichung des zu erarbeitenden Antrags.
  • Wenn in Ihren Vorhaben zusätzliche Arbeiten zu netzwerkbildenden Maßnahmen durchgeführt werden, endet Ihre Projektlaufzeit mit dem Ende dieser Maßnahmen.
  • Ihr Vorhaben muss spätestens am 31.12.2027 beendet sein.
  • An Ihrer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften sind maximal 2 zeitgleich laufende "FH-Europa"-Projekte zulässig.
  • Die Mittel zur Bildung und Verstetigung von Netzwerken mit potenziellen Projekten sind nicht an die gewählten Ausschreibungen beziehungsweise an dessen Einreichungsfristen gebunden.

Als förderwürdig werden vom BMBF solche Aktivitäten von Ihnen anerkannt,

  • die auf eine Antragstellung bei den derzeit aktuellen Ausschreibungen von "Horizont Europa" sowie ergänzende Programme ausgerichtet sind und
  • dabei nachweislich der Vernetzung mit potenziellen europäischen Projektpartnerschaften dienen und einen Mehrwehrt für Ihre Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften hinsichtlich einer gemeinsamen Einreichung eines Antrags bei der Europäischen Kommission oder
  • einen Antrag für einen der oben genannten europäischen, multinationalen Forschungsförderprogrammen vorbereiten.

Zuwendungsfähig im Rahmen der direkten Antragsunterstützung sind

  • Gespräche und Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Nationalen Kontaktstellen (NKS) und anderweitiger Beratungsstellen (zum Beispiel bei der EU-KOM) zur Erstellung der Anträge,
  • Recherchen zur Ermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik,
  • Reisen zur Abstimmung und Koordination einer Projektidee beziehungsweise zur Erstellung von Anträgen mit weiteren, auch internationalen Partnern; Durchführung von Vernetzungsgesprächen,
  • Forschungs- und Entwicklungsvorarbeiten zur Validierung von Lösungsansätzen oder zur Erstellung einer Projektskizze,
  • Personal zur Erstellung von Anträgen,
  • Lehrvertretungen für projektleitende Professorinnen oder Professoren an Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Neben der reinen Antragsunterstützung sind folgende Aktivitäten zuwendungsfähig:

  • Vernetzung bestehender Forschungsschwerpunkte, zum Beispiel mit dem Ziel, diese europäisch auszurichten
  • Maßnahmen, die den Ausbau und den fachübergreifenden Erfahrungsaustausch der Netzwerke von Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften verbessern, beispielsweise durch die Etablierung von Forschungsgruppen
  • Maßnahmen, mit denen die Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften als potenzielle Partner bei der (EU-)Antragstellung sichtbarer und präsenter werden, beispielsweise durch die Etablierung regionaler Kooperationen und Netzwerke mit Unternehmen und Praxispartnerschaften, die Teilnahme an Partnering-Aktivitäten und -Portalen oder den Austausch von Forschenden
  • öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die die Sichtbarkeit der Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Europa fördern, zum Beispiel Vernetzung auf internationalen Veranstaltungen und Fachkongressen oder Organisation und Durchführung von Veranstaltungen an der Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften
  • Reisen von am Vorhaben beteiligtem Personal zu potenziellen Projekt- oder Netzwerkpartnerschaften oder Aufenthalte bei potenziellen Projekt- und Netzwerkpartnerschaften
  • Lehrvertretungen für am Projekt beteiligte Professorinnen und Professoren der Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften
  • Personal zur Durchführung und Organisation der geplanten Aktivitäten

Sie können keine Förderung bekommen für

  • Ausgaben für Grundausstattung,
  • Infrastrukturleistungen oder
  • Aufträge an Dienstleister zur Unterstützung der Erarbeitung von wissenschaftlichen oder administrativen Antragsteilen,
  • Reisekosten der Lehrvertretungen

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

alle staatlich anerkannten Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, außerdem

  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg,
  • die Hochschule Geisenheim,
  • die Berufsakademie Sachsen,
  • die Duale Hochschule Thüringen sowie
  • die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Fördervoraussetzungen im Einzelnen:

  • Ihr Förderantrag muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Richtlinie aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten.
  • Wenn Ihr Förderantrag den aufgeführten Anforderungen nicht genügt, wird dieser im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung Ihres Förderantrags Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.
  • Sie als Antragstellerin oder Antragssteller müssen deutlich machen, dass die beantragten Maßnahmen
    • im direkten Zusammenhang mit dem Aufbau und der Pflege von projektrelevanten Kontakten im europäischen Ausland stehen: zum Beispiel durch Passfähigkeit des besuchten Partnerinstituts zu einem der Forschungsschwerpunkte der antragstellenden Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, durch thematische Passfähigkeit zum Forschungsschwerpunkt der antragstellenden FachhochschulenoderHochschulen für Angewandte Wissenschaften, beispielsweise bei Konferenzbesuchen,
    • einen Mehrwert bezüglich einer potenziellen Antragsstellung zum Beispiel bei "Horizont Europa" oder weiteren EU-Förderprogrammen wie "Green Deal" und "EUREKA" darstellen.

Gefördert im Sinne dieser Richtlinie werden des Weiteren nur solche Aktivitäten zur Erstellung von Anträgen, für die bereits feststeht,

  • dass es einen passenden Themenschwerpunkt mit in absehbarer Zeit ausgeschriebenen, ebenfalls passenden Calls in "Horizont Europa" oder in einem anderen europäischen Forschungsförderungsprogramm wie "Green Deal" und "EUREKA" (mit Einreichungsfrist bis 2027) gibt und
  • somit bekannt ist, zu welchen aktuell bekannt gegebenen Ausschreibungen eine Antragseinreichung von Ihnen beabsichtigt ist und
  • dass diese Ausschreibung zum Forschungsprofil beziehungsweise zu einem Forschungsschwerpunkt Ihrer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften passt,
  • wie Ihr Antragsthema lautet und welche Forschungsfrage Sie auf europäischer Ebene bearbeiten möchten.

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Ihr Vorhaben ist im nichtwirtschaftlichen Bereich verortet. Bei Hochschulen fällt darunter die primäre Aufgabe von Lehre und Studium sowie (Grundlagen-)Forschung einschließlich Nachwuchsförderung und dem nach allgemeinen Regeln zugänglichen Wissenstransfer gemäß den Hochschulgesetzen
  • bei Verbundprojekten (gemeinsamer Antrag mehrerer Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften) gilt:
    • Sie und das Partnerinstitut Ihres Verbundprojekts regeln Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
    • Verbundpartnerinstitute, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
    • Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (Amtsblatt C 198 vom 27.6.2014, Seite 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nummer 0110)

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren zur Förderung zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa), hat eine Stufe.

Antragstellung und Begutachtung

  • Laden Sie sich die auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hinterlegte Formatvorlage herunter und füllen Sie diese aus. Es ist zwingend notwendig, dass Sie diese verwenden.
  • Ihr Förderantrag muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien der Förderrichtlinie aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten.
  • Genügt Ihr Förderantrag nicht den aufgeführten Anforderungen, wird Ihr Antrag nicht berücksichtigt.
  • Es wird empfohlen, dass Sie bereits bei der Erstellung Ihres Förderantrags Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.
  • Bei gemeinsamer Antragsstellung (Verbund) müssen Sie und jede der beteiligten Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften einen eigenen Antrag stellen und einen eigenen, individuellen fachlichen Teil ausarbeiten.
  • Bei Verbundprojekten sind Ihre Förderanträge in Abstimmung mit der von Ihnen vorgesehenen Verbundkoordinatorin oder dem von Ihnen vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
  • Auf Grund der Förderrichtlinie sind maximal 2 zeitgleich laufende Projekte pro Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften möglich.
  • Vor der Einreichung Ihres Förderantrags prüfen Sie bitte, ob Ihr Antrag allen Anforderungen der Förderrichtlinie entspricht und die Vorgaben des beauftragten Projektträgers erfüllt.
  • Bei Fragen kontaktieren Sie direkt den Projektträger.

Ihren Antrag auf Förderung zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa), stellen Sie wie folgt:

  • Da es sich bei FH-Europa um eine kontinuierliche Maßnahme handelt, dürfen Sie Ihre Anträge jederzeit bis zum 30.06.2027 in elektronischer Form über das Internetportal "easy-Online" gemäß den dort hinterlegten Hinweisen eingereicht werden.
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung eines internen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
    • Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Einzelnen sowie Kompetenzen der Projektleiterin beziehungsweise des Projektleiters
    • Passfähigkeit des geplanten (EU-)Antrags zum ausgewählten (EU-)Call und die daraus resultierenden Chancen des geplanten (EU-)Antrags
    • Qualität des dargestellten Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplans
    • Beitrag zur Stärkung der Netzwerkbildung und zur Stärkung des Forschungsprofils der Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften
  • Das Ergebnis der Begutachtung wird dem BMBF übergeben.
  • Das BMBF entscheidet, ob Ihr Antrag zur Förderung ausgewählt wird.
  • Wurde Ihr Antrag ausgewählt, wird der Projektträger mit Ihnen in Kontakt treten, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Nach Klärung aller Fragen und der Bearbeitung Ihres Förderantrags wird Ihr Antrag dem BMBF zur Genehmigung vorgelegt.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Für die Einreichung Ihrer Anträge gibt es keinen festen Stichtag.

Sie können in diesem Verfahren Ihre Anträge kontinuierlich ab Veröffentlichung dieser Richtlinie bis zum 30.06.2027 in elektronischer Form über das Internetportal "easy-Online" gemäß den dort hinterlegten Hinweisen einreichen.

Bearbeitungsdauer

Die Begutachtung Ihres Förderantrags sowie die Bearbeitung Ihres Förderantrags bis zum Erhalt Ihres Zuwendungsbescheids kann im 1-stufigen Verfahren bis zu 8 Wochen dauern. (8 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für das 1-stufige Verfahren; Projektantrag mit folgenden Angaben:

    Ihr Förderantrag darf nicht mehr als 10 Seiten, zuzüglich Titelblatt und Anlagen, umfassen (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11, Zeilenabstand mindestens einfach, Seiten

Online Verfahren

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium für Bildung und Forschung (siehe BayernPortal)
Stand: 25.08.2023

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