Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Gemeinde Wiesen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Computerspiel, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.

Beschreibung

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, pädagogisch oder kulturell wertvoller Computerspiele. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.

Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen: Konzeptentwicklung, Prototypenentwicklung und Produktion.

Antragsberechtigt sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig Computerspiele entwickeln oder vertreiben.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen.

Fristen

Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung beginnt nach Antragseinreichung und wird bis zum Zeitpunkt der nächsten Vergabeausschusssitzung abgeschlossen. Die Termine der Vergabeausschusssitzung sind beim FFF Bayern zu finden (siehe "Weiterführende Links").

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Kulturtest
  • weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich

Online Verfahren

Kosten

Im Falle der Bewilligung wird eine Prüfgebühr von 3% der beantragten Fördersumme erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 05.04.2024

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06096 984940
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