VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 30.01.2023

Ausschankgenehmigung rechtzeitig beantragen

Sie planen eine öffentlich zugängliche Veranstaltung (z. B. Feste, Märkte, Konzerte, Pfarrfeste, etc.)? Soll bei dieser Veranstaltung auch ein Verkauf von alkoholischen Getränken stattfinden? Dann ist zwingend die Erteilung einer vorübergehenden, gaststättenrechtlichen Erlaubnis (sog. Gestattung) zu beantragen. Findet der Verkauf von alkoholischen Getränken ohne die erforderliche Gestattung statt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße belegt werden kann.

Ausnahmen gelten nur, insofern bereits eine Gaststättenerlaubnis für die geplante Ausschankfläche vorliegt. Gleiches gilt, wenn lediglich alkoholfreie Getränke bzw. nur Speisen ausgegeben werden.

Die Gestattung ist mindestens zwei Wochen, bei größeren Veranstaltungen (ab 400 Besuchern) und bei Tanzveranstaltungen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn bei der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen (gewerbeamt@vg-schoellkrippen.de) zu beantragen. Sollte die Beantragung später erfolgen, kann nicht gewährleistet werden, dass die Bearbeitung und Versendung per Post noch rechtzeitig erfolgen kann.

Für eine Gestattung fallen je Veranstaltungstag Gebühren in Höhe von 35,00 € an, Sonderregelungen gelten bei Abhaltung von Märkten.

 

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