Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage – Gemeinde Wiesen“
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Wiesen hat in seiner Sitzung vom 13.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage – Gemeinde Wiesen“ beschlossen.
Geltungsbereich, Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 1113 und 1114 Gemarkung Wiesen. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) – Freiflächenphotovoltaikanlage gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich der erforderlichen Ausgleichsflächen (AF).
Verfahrensart:
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 12 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage- Gemeinde Wiesen“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
In der Sitzung vom 24.04.2023 hat der Gemeinderat Wiesen den von der Planungsgruppe Egel, Langenselbold ausgearbeiteten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage – Gemeinde Wiesen“ i. d. F. vom 24.04.2023 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeit kann den Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage – Gemeinde Wiesen“ i.d.F. vom 24.04.2023 nebst Begründung und Umweltbericht sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Zeit vom Montag, den 15.05.2023 bis einschließlich Montag, den 12.06.2023 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) und im Rathaus der Gemeinde Wiesen, Dr-Frank-Straße 2, 63831 Wiesen während der allgemeinen Dienststunden einsehen, und sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren.
Der Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB enthält Aussagen überUmweltauswirkungen auf Schutzgüter, wie Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft und Biologische Vielfalt.
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Stellungnahmen an die E-Mail Adresse des Bauamtes der VG Schöllkrippen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Eingang des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen barrierefrei ist. Das Foyer des Bauamtes ist über einen Aufzug erreichbar.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen, sind ergänzend über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ auf der Internetseite einsehbar.
Datenschutz:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt die Gemeinde Wiesen und die Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Nähere Informationen zu den Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO können Sie dem Dokument „Datenschutzhinweise – Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung“ entnehmen.
Wiesen, den 04.05.2023
gez.
Wilhelm Fleckenstein
1. Bürgermeister
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