Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Weltweit

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wiesen
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Zoll, Anmeldung von Post- oder Kuriersendungen bis 150,00 EUR

Wenn Sie Waren in Sendungen bis EUR 150,00 in Deutschland anmelden möchten, können Sie eine vereinfachte elektronische Zollanmeldung nutzen.

Beschreibung

Für Sendungen bis zu einem Wert von EUR 150,00 besteht in der Regel Zollfreiheit. Die Sendung kann dann ohne entsprechende Zollabgaben aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden, das heißt aus einem Land außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union. In der Regel wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Sie müssen die Sendung elektronisch beim Zoll anmelden. Dafür gibt es eine Zollanmeldung, bei der weniger Angaben als in einer Einzelzollanmeldung nötig sind .

Die Regelungen zur Anmeldung gelten gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie betreffen Waren in Sendungen

  • per Post,
  • per Kurier und
  • Beförderungen von anderen Dienstleistungsunternehmen,

die vom Empfänger oder einem Vertreter angemeldet werden.

Bei der Wertgrenze von EUR 150,00 ist der Betrag maßgeblich, der tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Wenn im Endbetrag der Rechnung zum Beispiel Versandkosten enthalten sind, die nicht getrennt ausgewiesen sind, zählen diese mit.

Für bestimmte Waren müssen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern gezahlt werden. Diese Waren müssen Sie mit einer Einzelzollanmeldung beim Zoll anmelden:

  • Alkohol und alkoholische Getränke
  • Tabak und Tabakwaren
  • Parfüms und Eau de Toilette

Ausnahmen sind möglich bei Geschenksendungen unter 45 Euro bis zu einer bestimmten Menge solcher Waren. Diese müssen in der Regel nicht mit einer elektronischen Zollanmeldung beim Zoll angemeldet werden.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Sendung von geringem Wert im Sinne des Zollrechts.
  • Die Waren in der Sendung sind zollfrei und unterliegen keiner Verbrauchsteuer.
  • Die Waren in der Sendung unterliegen keinen Verboten oder Beschränkungen.

Verfahrensablauf

  • Die Zollanmeldung können Sie online im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung vornehmen:
  • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal auf und melden Sie sich an.
  • Rufen Sie den Menüpunkt „Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen“ (IPK) auf und füllen Sie die Anmeldung aus.
  • Senden Sie die Anmeldung ab.
  • Ihre Anmeldung wird geprüft.
  • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung oder eine Nachricht in Ihr Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal.

Fristen

Falls eine besondere Frist, zum Beispiel Lagerdauer bei einer Zollstelle zu beachten ist, werden Sie gesondert informiert.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel 15 Minuten bei automatisierter Bearbeitung.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen auf Nachfrage durch den Zoll gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen einreichen, zum Beispiel:

    • Rechnung

Online Verfahren

Kosten

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen, gegebenenfalls entstehen für die Zustellung der Sendung zusätzliche Kosten.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 31.10.2023

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63831 Wiesen
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