Krankheit, Informationen über Leistungen in anderen Bereichen
Beschreibung
Für Kriegsopfer kommen Leistungen der Kriegsopferfürsorge in Betracht.
§ 26b Bundesversorgungsgesetz
Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales - HauptfürsorgestelleRechtsgrundlagen
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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 28.04.2022