Einstiegsgeld, Beantragung
Wenn Sie Arbeitslosengeld (ALG) II bekommen und Sie sich selbstständig machen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld erhalten.
Beschreibung
Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.
Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.
Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt in der Regel circa 50 Prozent des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.
Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:
- Langzeitarbeitslose,
- Alleinerziehende,
- Migrantinnen und Migranten,
- Ältere,
- gesundheitlich Beeinträchtigte,
- Frauen in PartnerBedarfsgemeinschaften.
Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.
Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Voraussetzungen
- Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Arbeitslosengeld (ALG) II. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
- Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
- Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
- Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
- Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbständigkeit/ Existenzgründung:
- Positive Bewertung des Jobcenters über
- Ihre persönliche Eignung,
- die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbständigen Tätigkeit
Verfahrensablauf
Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:
- Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
- Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld auch online stellen.
- Die Integrationsfachkraft nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Die Beraterin oder der Berater trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.
- Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das Jobcenter den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto.
Bearbeitungsdauer
Durchschnittlich 4 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
- Antrag auf Förderung
- Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
- aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsid
Kosten
Gebühr: keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Einstiegsgeld für eine Beschäftigung
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Einstiegsgeld nach § 16b SGB II auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen zum Einstiegsgeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Unterstützung für eine Existenzgründung
Verwandte Lebenslagen
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