Beschäftigungsnachweis und Zeugnis
Endet Ihr Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, haben Sie Anspruch auf die Ausstellung eines Beschäftigungsnachweises und eines Zeugnisses.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, haben Sie Anspruch auf die Ausstellung eines Beschäftigungsnachweises und eines Zeugnisses.