VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 01.12.2017

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kleingärten 1. Änderung Gebiet „Auf der Höh“ Sondergebiet Holzlagerplatz der Gemeinde Wiesen

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Das Landratsamt Aschaffenburg hat den Flächennutzungsplan, 4. Änderung, Sondergebiet Holzlagerplatz „Auf der Höh“ mit Bescheid vom 09.08.2017 unter folgender Auflage genehmigt:

Im folgenden Bebauungsplanverfahren für den Holzlagerplatz „Auf der Höh“ ist sicherzustellen, dass eine Holzbearbeitung mittels elektrisch und mit Verbrennungsmotor betriebenen Geräten ausgeschlossen ist.

Der Gemeinderat Wiesen hat daraufhin in seiner Sitzung am 18.09.2017 die Auflage beschlussmäßig anerkannt.

Nach Aufbringung des Genehmigungsvermerkes durch das Landratsamt Aschaffenburg wurde die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Bürgerblatt Nr. 23 vom 09.11.2017 ortsüblich bekannt gemacht.

In der Sitzung am 18.09.2017 hat der Gemeinderat gleichzeitig beschlossen, nach erfolgter Veröffentlichung des Flächennutzungsplanes, 4. Änderung den Bebauungs- und Grünordnungsplan - Kleingärten 1. Änderung Gebiet „Auf der Höh“ Sondergebiet Holzlagerplatz entsprechend zu korrigieren und erneut öffentlich auszulegen.

Das Bauatelier Schäffner, Aschaffenburg hat die Korrektur des Planentwurfes zum Bebauungs- und Grünordnungsplan - Kleingärten 1. Änderung Gebiet „Auf der Höh“ Sondergebiet Holzlagerplatz vorgenommen, sodass die erneute öffentliche Auslegung erfolgen kann.

Folgende Ergänzungen/Änderungen wurden in den Festsetzungen/Hinweisen vorgenommen:
Immissionsschutz – Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB HOLZBEARBEITUNG: Eine Holzbearbeitung mittels elektrisch und mit Verbrennungsmotor betriebener Geräte ist nicht zulässig.

HINWEISE
SCHALLTECHNISCHER ORIENTIERUNGSWERT
Nach Din 18005, Teil 1 Baiblatt 1 sind folgende Werte einzuhalten:
Allgemeines Wohngebiet (WA): tags 55 dB, nachts 45/40 dB
Dorfgebiet (MD) und Mischgebiet (MI): tags 60 dB, nachts 50/45 dB.
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm gelten.

Die geänderten und ergänzten Planteile sind sowohl im Planentwurf, als auch in der Begründung farblich kenntlich gemacht und beschrieben.

Wird der Bauleitplan nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) geändert oder ergänzt, ist er erneut öffentlich auszulegen. In der erneuten Auslegung kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Der überarbeitete Änderungsentwurf i. d. F. vom 19.10.2017 bestehend aus der Planzeichnung der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 04.12.2017 bis einschließlich 08.01.2018 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, -Bauamt-Ebene 4, Altbau Zi.-Nr. 42, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

• Umweltbericht mit

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der Bebauungsplanänderung
1.2 Berücksichtigung umweltrelevanter Ziele aus vorliegenden Fachgesetzen und Fachplanungen
a) Regionalplan
b) Schutzgebiete
2. Auswirkungsprognose
2.1 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
a) Schutzgüter Boden und Wasser
b) Schutzgut Arten und Lebensräume
c) Schutzgut Klima und Luft
d) Schutzgut Landschaftsbild
e) Schutzgut Mensch
f) Schutzgüter Kultur- und Sachgüter
2.2 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen
3.1 Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen
3.2 Kompensation
4. Alternative Planungsmöglichkeiten

Während der Auslegungsfrist kann jedermann den Planentwurf nebst Begründung einsehen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Stellungnahmen zu den geänderten und/oder ergänzten Teilen im Planentwurf nebst Begründung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können. Die geänderten und ergänzten Planteile sind sowohl im Planentwurf, als auch in der Begründung farblich kenntlich gemacht und beschrieben.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Diese Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen sind entsprechend des neu gefassten § 4 a Abs. 4 BauGB zusätzlich im Internet eingestellt. Da ein zentrales Internetportal des Landes, über welches der Abruf der Unterlagen ermöglicht werden soll, derzeit noch in Bearbeitung ist, sind die Daten auf der Homepage der Gemeinde Wiesen während des in der Bekanntmachung genannten Zeitraums öffentlich abrufbar.

Wiesen, 17.11.2017
gez. Willi Fleckenstein
1. Bürgermeister

http://www.gemeinde-wiesen.de//buerger-rathaus/aktuelles/wiesen-aktuell