VG Schöllkrippen (Druckversion)

Jugendschutz

Minderjährige müssen vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren geschützt werden. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Regelungen, staatlichen Angebote und darüber, was Sie selbst zum Schutz von Kindern und Jugendlichen tun können.

  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Inanspruchnahme von Angeboten
  • Pflegschaft, Anordnung
  • Kinder- und Jugendarbeitsschutz, Beantragung einer Ausnahme vom Beschäftigungsverbot bei Mitwirkung bei Veranstaltungen
  • Kinder sicher im Netz, Förderung der Internetkompetenz von Eltern
  • Jugendschutz, Informationen
  • Jugendgefährdende Medien, Anregung oder Beantragung einer Indizierung
  • Jugendarbeitsschutz, Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
  • Gewalt gegen Kinder, Polizeiliche Beratung
  • Führungszeugnis, Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Vormundschaft für Minderjährige, Anordnung
http://www.gemeinde-wiesen.de/