Bauabnahme
Am Ende des Bauprojekts steht die Bauabnahme durch die Bauherrin oder den Bauherrn beziehungsweise die Behörde. Für bestimmte Bauten ist eine behördliche Bauabnahme vorgeschrieben.
- Feuerbeschau, Durchführung
- Gebäudeeinmessung, Durchführung
- Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot, Anordnung