VG Schöllkrippen (Druckversion)

Einkommensteuer und Kirchensteuer

Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen erhoben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.

  • Abzugsteuer, Beantragung einer Entlastung
  • Lohnsteuerabzugsmerkmale, Auskunft, Freischaltung und Sperrung
  • Lohnsteuerfreibetrag, Beantragung
  • Lohnsteuerklasse, Beantragung einer Änderung
  • Pflege-Pauschbetrag für Pflegeperson, Beantragung
  • Steuererklärung, Elektronische Übermittlung
  • Steuerklasse, Anzeige einer Trennung
  • Steuerklasse, Beantragung der Änderung der zugeordneten Steuerklasse bei Eheschließung
  • Steuerklasse, Beantragung der Änderung nach Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners
  • Kircheneintritt, Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs
  • Kirchenaustritt, Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs
  • Kirchenaustritt, Erklärung
  • Alleinerziehende, Beantragung des Entlastungsbetrags
  • Altersentlastungsbetrag, Beantragung
  • Behinderten-Pauschbetrag, Beantragung
  • Denkmalschutz, Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
  • Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung, Beantragung
  • Gebäudesanierung, Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
  • Kinderfreibetrag, Beantragung
  • Kinderfreibetrag, Beantragung einer Änderung
  • Steuerklasse, Beantragung eines Wechsels während der Ehe oder Lebenspartnerschaft
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