VG Schöllkrippen (Druckversion)

Chancengleichheit

Chancengleichheit bezeichnet das Recht auf eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört das Verbot von Diskriminierung z. B. aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion oder der sozialen Herkunft.

  • Arbeitsmarktfonds, Beantragung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung
  • Berufliche Rehabilitierung, Beantragung von Ausgleichsleistungen
  • Entwicklungspolitik und internationale Beziehungen, Allgemeine Informationen
  • Gebärdensprache in Verwaltungsverfahren, Beantragung einer Kostenerstattung
  • Gleichstellungsbericht, Erstellung
  • Kommunale Gleichstellungsarbeit, Informationen
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