VG Schöllkrippen (Druckversion)

Personalwesen

Der öffentliche Dienst beschäftigt Beamte und Beschäftigte. Maßgeblich ist das Beamtenrecht bzw. das Arbeits- und Tarifvertragsrecht.

  • Allgemeines
  • Aus- und Fortbildung
  • Besoldung und Vergütung
  • Personalauswahl
  • Personalcontrolling
  • Personalmanagement
  • Personalrechtliche Rahmenbedingungen
  • Stellenmanagement
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