Personalwesen
Der öffentliche Dienst beschäftigt Beamte und Beschäftigte. Maßgeblich ist das Beamtenrecht bzw. das Arbeits- und Tarifvertragsrecht.
- Allgemeines
- Aus- und Fortbildung
- Besoldung und Vergütung
- Personalauswahl
- Personalcontrolling
- Personalmanagement
- Personalrechtliche Rahmenbedingungen
- Stellenmanagement