VG Schöllkrippen (Druckversion)

Kindergartenbetreuung

Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.

  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, Beantragung einer Unterstützung
  • Kinderbetreuung, Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  • Kommunale Kindertageseinrichtung, Anmeldung
  • Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
  • Kommunale Kindertageseinrichtung, Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
http://www.gemeinde-wiesen.de/