VG Schöllkrippen (Druckversion)

Ein- und Ausfuhr von Tieren

Sie möchten Ihr Haustier auf eine Reise ins Ausland mitnehmen oder Sie wollen eine bestimmte Tierart in Deutschland einführen? Die Verbringung von Tieren unterliegt strengen Regeln, unter anderem, um die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern und bedrohte Arten zu schützen.

  • Artenschutzrecht, Informationen zum Vollzug
  • Eingang, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften, Beantragung einer Genehmigung
  • Equidenpass und Transponder, Beantragung
  • Geschützte Pflanzen- und Tierarten, Beantragung der Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr
  • Reisen mit Haustieren, Erhalt eines Heimtierausweises
  • Tiere, Meldung von Bestandsveränderungen und Anzeige von Tier- und Bestandsdaten
  • Tiere und Waren tierischer Herkunft, Überwachung des Handels
  • Veterinärbescheinigung für Tiere, Beantragung
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