VG Schöllkrippen (Druckversion)

Sozialabgaben

Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

  • Arbeitslosenversicherung, Beantragung der freiwilligen Weiterversicherung
  • Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung
  • Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung, Beantragung
  • Gesetzliche Krankenversicherung, Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht
  • Gesetzliche Rentenversicherung, Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht
  • Gesetzliche Rentenversicherung, Beantragung der Versicherungspflicht als selbstständig tätige Person
  • Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen
  • Rentenversicherung, Auskunft und Beratung
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