Menschen- und Bürgerrechte
Die Grundrechte stehen allen Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu. Die Meinungsfreiheit, das Recht auf Leben oder der Schutz vor Folter sind nur einige der geltenden Menschen- und Bürgerechte.
- Aufenthaltserlaubnis, Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
- Verwaltungsgerichtsverfahren, Beantragung eines einstweiligen Rechtsschutzes
- Zwangsheirat, Beratung