Sterilisation, Informationen zur Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.
Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Bei Frauen: Wenn eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.
Bei gesunden Männern: Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.
In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.
Voraussetzungen
Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
- Sexualität und Schwangerschaft
- Krankheiten und Heilung
Verwandte Themen
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- Ärztliche Behandlung, Informationen zu Kostenübernahme
- Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung, Beantragung
- Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung, Beantragung bei Erkrankung des Kindes
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- Kriegsopferfürsorge, Beantragung
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2023
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