Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Internationaler Schüleraustausch, Informationen zu Schüleraustauschprogrammen

Im Rahmen des Internationalen Schulaustauschs können Schülerinnen und Schüler für einen kürzeren oder auch längeren Zeitraum an einer Gastschule im Ausland zur Schule gehen.

Beschreibung

Der internationale Schüleraustausch dient der persönlichen Begegnung zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Länder, dem Kennenlernen anderer Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie der Förderung des interkulturellen Verständnisses. Er umfasst sowohl Austauschmaßnahmen mit der Schule als auch Einzelaustauschmaßnahmen.

... mit der Schule

Zahlreiche bayerische Schulen bieten jedes Jahr im Rahmen einer internationalen Schulpartnerschaft einen Schulaustausch an, bei dem wechselseitige Besuche von Klassen oder Schülergruppen stattfinden. Kontaktaufnahme, Organisation und Durchführung der Maßnahmen liegen bei dieser Art des Austauschs in den Händen der jeweiligen bayerischen Schule und ihrer ausländischen Partnerschule.

... und allein

Der Individual- oder Einzelaustausch wird häufig ohne Beteiligung der Schule organisiert, z. B. privat oder durch Austauschorganisationen.

Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines Schüleraustauschs während des Schuljahres für ein bis zwei Wochen, mehrere Monate oder ein ganzes Schuljahr ins Ausland gehen möchten, können dafür beurlaubt werden.

Dazu muss während der Beurlaubung eine ausländische Schule, die der von der Schülerin oder dem Schüler besuchten Schulart entspricht, regelmäßig besucht werden.

Die Entscheidung, für einen längeren Zeitraum eine Schule im Ausland zu besuchen und in einer Gastfamilie im Ausland zu leben, sollte gut überlegt sein und mit den Erziehungsberechtigten, den Lehrkräften und der Schulleitung abgestimmt werden. Mit Blick auf die Schullaufbahn müssen vor einer möglichen Beurlaubung beispielsweise Fragen zum Nachholen von Leistungsnachweisen und/oder den Vorrückungsmodalitäten geklärt werden. Neben der Schulleitung und den Beratungslehrkräften an der Schule steht hier auch der Bayerische Jugendring (BJR) beratend zur Seite.

Weitere Informationen über die wichtigsten Austauschprogramme finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe „Weiterführende Links“). Dazu zählen:

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

  • Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen
  • Jugendaustausch
  • Finanzielle und sonstige Hilfen

Verwandte Themen

  • Internationaler Schüleraustausch, Informationen zu Förderungen
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 26.03.2024

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