Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Studium der Pharmazie, Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen

Die Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen erfolgt durch das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem der Antragsteller für das Pharmaziestudium eingeschrieben oder zugelassen ist. In Bayern ist das das Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern.

Beschreibung

Das Landesprüfungsamt rechnet gemäß § 22 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) auf Antrag

  • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Inland betriebenen verwandten Studiums sowie
  • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Ausland betriebenen Pharmaziestudiums oder verwandten Studiums

an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

Hinweise

Liegt eine Einschreibung oder Zulassung für das Pharmaziestudium noch nicht vor, ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem die antragstellende Person geboren ist.

Ergibt sich weder aufgrund einer Einschreibung/Zulassung noch aufgrund des Geburtsortes in Deutschland eine Zuständigkeit, erfolgt die Anrechnung durch das Hessische Landesprüfungsamt.

Bearbeitungsdauer

2-4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Immatrikulationsbescheinigung oder Studienverlaufsbescheinigung
  • Hochschulzugangsberechtigung oder Bescheid über die Anerkennung einer im Ausland bestandenen Reifeprüfung durch die Zeugnisanerkennungsstelle
  • Dokumente zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
    • Praktikumsscheine/Leistungsnachweise/Zeugnisse über bestandene Prüfungen und/oder
    • Gleichwertigkeitsbescheinigungen (Äquivalenzbescheinigung) zu Veranstaltungen bei verwandten Studiengängen und/oder
    • Unterlagen über Studiengang im Au
    • ggf. Anrechnungsbescheid eines anderen Landesprüfungsamtes

Kosten

  • Anerkennung von Studienleistungen auf ein Studium der Pharmazie, die keine Studienzeitanrechnung rechtfertigen (extern oder Ausland): 15,00 EUR
  • Anerkennung von Scheinen auf ein Studium der Pharmazie unter Anrechnung auf
    • ein Semester (extern): 25,00 EUR
    • zwei Semester (extern): 40,00 EUR
    • drei Semester (extern): 50,00 EUR
    • vier Semester (extern): 60,00 EUR
    • ein Semester (Ausland): 25,00 EUR
    • zwei Semester (Ausland): 40,00 EUR
    • drei Semester (Ausland): 50,00 EUR
    • vier Semester (Ausland): 60,00 EUR
  • Anerkennung von Prüfungen (Gebühr wird bei Prüfungsanerkennung von einem oder mehreren Fächern zusätzlich zu der o.g. genannten Gebühr erhoben):
    • eine Prüfung: 20,00 EUR
    • zwei Prüfungen: 30,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

  • Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse

Verwandte Themen

  • Pharmazeutische Prüfungen, Beantragung der Zulassung
  • Studium der Pharmazie, Beantragung der Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 08.01.2024

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Dr.-Frank-Straße 2
63831 Wiesen
06096 984940
06096 984941
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