VG Schöllkrippen (Druckversion)

Sterilisation, Informationen zur Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

Beschreibung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

Bei gesunden Männern: Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

Voraussetzungen

Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

  • Sexualität und Schwangerschaft
  • Krankheiten und Heilung

Verwandte Themen

  • Arznei- und Verbandmittel, Informationen zur Kostenübernahme
  • Ärztliche Behandlung, Informationen zu Kostenübernahme
  • Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung, Beantragung
  • Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung, Beantragung bei Erkrankung des Kindes
  • Krankenhausbehandlung, Informationen zur Kostenübernahme
  • Kriegsopferfürsorge, Beantragung
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2023
http://www.gemeinde-wiesen.de/