Steuern, Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Beschreibung
Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
- Steuern und Abgaben für Betriebe
- Internationales Steuerrecht
- Allgemeines
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 20.02.2024