Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Agrarservicemeister/Agrarservicemeisterin, Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung

Die Zulassung zur Meisterprüfung ist bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.

Beschreibung

Agrarservicemeister übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in Lohnunternehmen und bieten für alle Betriebe umfangreiche Dienstleistungen an.

Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt nach Antrag bei der Regierung von Mittelfranken.

Die Fortbildung (ca. 20 Kurswochen) wird vom Fachzentrum für Energie und Landtechnik in Triesdorf durchgeführt. Die Kursgebühr beträgt 7.000 EUR (ohne Unterkunft und Verpflegung).

Der Meisterprüfungsausschuss aus Praktikern und Lehrern bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest. Hierfür ist eine Prüfungsgebühr von 350 EUR zu entrichten.

Für alle Fragen rund um die Meisterprüfung ist bayernweit die Regierung von Mittelfranken zuständig.

Voraussetzungen

Rechtliche Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung:

  • Berufsabschluss als Fachkraft Agrarservice mit 2-jähriger Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.
  • Berufsabschluss in einem angerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf mit mind. 3-jähriger Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.
  • Eine mind. 5-jährige Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.

Hinweise

Fördermöglichkeiten:

  • Für Anwärter, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, kann die Maßnahme mit max. 2.400 EUR (nach Abzug der Selbstbeteiligung) durch den Freistaat Bayern gefördert werden.
  • Für alle Teilnehmer des Lehrgangs ist eine Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG möglich.
  • Beide Fördermöglichkeiten sind gekoppelt mit dem Besuch der Vorbereitungskurse.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

  • Zeugnisse und Lizenzen
  • Schritt in die Selbständigkeit
  • Weiterbildung
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 11.12.2023

Kontakt

Dr.-Frank-Straße 2
63831 Wiesen
06096 984940
06096 984941
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Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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