Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Medizinische Versorgung, Angebote des Bezirks

Die Bezirke stellen in den Fachbereichen Psychiatrie und Neurologie die medizinische stationäre, teilstationäre und ambulante Versorgung aller ihrer Bürgerinnen und Bürger sicher.

Beschreibung

Allgemeinpsychiatrische, neurologische Kliniken und Institutsambulanzen
Für alle psychischen Störungen und Krankheiten, Suchterkrankungen und bei seelischen Krisen bieten die psychiatrischen Fachkliniken und Fachabteilungen der Bezirke oder ihrer Klinikunternehmen spezialisierte stationäre oder tagesklinische Behandlungsangebote an. Für die ambulante Untersuchung und Behandlung können sich Patienten direkt an die Institutsambulanzen der Kliniken wenden.

Ambulante Hilfen für seelisch behinderte Menschen (psychisch kranke und suchtkranke Menschen)
Die Bezirke gewähren ambulante Leistungen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen, die aufgrund seelischer Störungen (psychischer Erkrankung, Suchtkrankheit) wesentlich in Ihrer Teilhabefähigkeit an der Gesellschaft beeinträchtigt sind. Gleiches gilt für Personen, die von seelischer Behinderung bedroht sind und damit eine Beeinträchtigung der Teilhabefähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen können auf Wunsch des betroffenen Menschen auch im Rahmen eines persönlichen Budgets gewährt werden.

Hilfen in Einrichtungen für seelisch behinderte Menschen (psychisch kranke und suchtkranke Menschen)
Die Bezirke gewähren Leistungen zur Teilhabe (Eingliederungshilfe) in stationären und teilstationären Einrichtungen (z.B. Tageseinrichtungen, Tagesstätten, Werkstätten, Übergangseinrichtungen und Wohnheimen) für psychisch kranke und suchtkranke Menschen, die aufgrund seelischer Störungen (psychischer Erkrankung, Suchtkrankheit) wesentlich in Ihrer Teilhabefähigkeit an der Gesellschaft beeinträchtigt sind und bei denen ambulante Leistungen nicht mehr ausreichen. Gleiches gilt für Personen, die von seelischer Behinderung bedroht sind und damit eine Beeinträchtigung der Teilhabefähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen können auf Wunsch des betroffenen Menschen auch im Rahmen eines persönlichen Budgets gewährt werden.

Hilfen in Tagesstätten für Erwachsene
Tagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen für chronisch-psychisch Kranke erwachsene Menschen mit eingeschränktem, schwankendem Leistungsspektrum. Sie leben in der Regel außerhalb stationärer psychiatrischer Versorgungsstrukturen, z. B. in ihren Familien, in einer eigenen Wohnung oder im betreuten Wohnformen.

Sozialpsychiatrische Dienste
Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Sozialpsychiatrische Dienste, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden.

Psychosoziale Suchtberatungsstellen
Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Psychosoziale Suchtberatungsstellen, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden. Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)
Stand: 03.11.2023

Kontakt

Dr.-Frank-Straße 2
63831 Wiesen
06096 984940
06096 984941
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Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
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