Stofflicher Verbraucherschutz, Marktüberwachung
Beschreibung
Die Vielzahl an chemischen Stoffen oder Gemischen, die in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft Verwendung finden, erfordert zum Schutz des Menschen und der Umwelt entsprechend weitreichende gesetzliche Regelungen.
Während die Kreisverwaltungsbehörden die allgemeinen Aufgaben des Umweltschutzes wahrnehmen, sind die Gewerbeaufsichtsämter für die Überwachung des lnverkehrbringens von chemischen Produkten insbesondere im Hinblick auf die Verpackung und Kennzeichnung sowie Verwendungsbeschränkungen und -verbote zuständig. Auch die Einhaltung von Abgabevorschriften für gefährliche Chemikalien wird überprüft.
Das Schritthalten mit der Technik, der steigenden Produktvielfalt und dem Handelsvolumen erfordert eine kontinuierliche Fortentwicklung der behördlichen Überwachungsstrategien und Methoden. Von daher findet Marktüberwachung nicht nur vor-Ort, sondern auch seit vielen Jahren im Internethandel statt.
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
- Einschlägige EU-Richtlinien (siehe z. B. Verweise in der GefStoffV)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV)
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV)
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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