VG Schöllkrippen (Druckversion)

Breitbandausbau im Rahmen des Breitbandförderprogramm

Der Freistaat Bayern möchte über das freigegebene Breitbandförderprogramm den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGA-Netze ) mit Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download fördern.

In der Vergangenheit hat die Gemeinde Wiesen bereits am bayerischen Förderverfahren teilgenommen, allerdings wird das Verfahren angesichts der noch verfügbaren Mittel noch einmal durchlaufen.

Hiermit wäre es möglich die Gebiete die durch den bereits ergangenen Ausbau nicht mit mindestens 30 Mbit/s versorgten Gebiete noch anzubinden.

 

Das Bayerischer Förderfahren läuft bis September 2018, weshalb sich die Gemeinde Wiesen dazu entschlossen hat unter Nutzung dieses Förderprogramms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreiten schnellstmöglich umsetzen.

 

Den aktuellen Stand des Förderverfahrens erfahren Sie unter den dem Punkt "Aktuelles" sowie auf den Seiten http://breitband.regensburg-it.de/wiesen.

Abgeschlossenes Breitbandausbauverfahren

Verfahrensschritt 1 bis 3 der BbR (altes Verfahren)

Schnelles Internet in Wiesen

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netzte der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

Die Gemeinde Wiesen hat am 26.05.2014 ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen, Freiberuflern, Dienstleistern und Gewerbetreibenden gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Haben Unternehmen einen Bedarf von mindestens 50 Mbit/s Übertragungsrate im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream glaubhaft nachgewiesen, muss dieser Bedarf stets erfüllt werden.

Darüber hinaus verspricht sich der die Gemeinde mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Erschließungsgebiete liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmen.

Die Gemeinde Wiesen will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie zahlreiche Verfahrensschritte sukzessive abzuarbeiten. Im ersten Schritt ist der Bedarf nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Gemeindegebiet festzustellen.
Unternehmen im Erschließungsgebiet sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis 04.07.2014 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular für Sie vorbereitet.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Babo, Herr Eich und Frau Ledergerber von der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1 in 63825 Schöllkrippen, Telefon 06024/6735-44, Telefax 06024/6735-920 oder per E-Mail zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Gemeinde Wiesen, 30.05.2014
Wilhelm Fleckenstein
1. Bürgermeister

Gesamtansicht Erschließungsgebiet

Formular Bedarfsabfrage

Aktuelle Versorgung

Verfahrensschritt 4 der BbR (altes Verfahren)

Veröffentlichung des Ergebnisses der Bedarfsermittlung für die Gemeinde Wiesen

Die Unternehmen in den Kumulationsgebieten "Wiesen" ihren Bedarf gemeldet.

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet).

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmen, die diesen Bedarf glaubhaft nachgewiesen haben, muss stets realisierbar sein.

Ergebnisse der Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass 1 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben.

10 weitere Unternehmen benötigen eine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s. Die Betriebe liegen alle im vorläufigen Kumulationsgebiet. Die genaue Lage kann aus der Übersichtskarte entnommen werden.

Übersichtskarte

Aktuelle Breitbandversorgung
Die Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten hat ergeben, dass der gemeldete Bedarf im vorläufigen Kumulationsgebiet nicht gedeckt werden kann.

Das Ergebnis der Ermittlung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist dokumentiert.

Aktuelle Versorgung

Wiesen, 10.07.2014
Wilhelm Fleckenstein
1. Bürgermeister

Verfahrensschritt 5 der BbR (altes Verfahren)

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Wiesen gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Kumulationsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann der Markt Schöllkrippen ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeidnde Wiesen bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen, ob sie:

ohne finanzielle Beteiligung Dritter, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den vorläufigen Kumulationsgebieten anbieten werden

bzw.

Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren in den vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir um Zusendung eines verbindlich unterschriebenen detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, bis spätestens 20.08.2014.

Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, damit auf Nachfrage die Gemeinde dies kontrollieren kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten verbindlichen Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Gemeinde Wiesen fragt außerdem in den "grauen Flecken" der Grundversorgung (vgl. 4.1.3 BbR) die Netzbetreiber im Erschließungsgebiet einzeln zu ihren Ausbauplänen in den kommenden drei Jahren und zu den vorgenommenen Maßnahmen der letzten drei Jahre schriftlich an.

Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Frau Schnabel oder Herrn Eich, Tel: 06024 6735-54 oder per Mail.

Wiesen, 10.07.2014
Wilhelm Fleckenstein
1. Bürgermeister

Wichtige Information! - Neues Verfahren mit der Breitbandrichlinie i. d. F. vom 10.07.2014

Die Gemeinde Wiesen hat das Markterkundungsverfahren (nach der "alten" Richtlinie) am 10.07.2014 begonnen. Kurz darauf wurde mitgeteilt, dass alle Verfahren welche nicht zum 09.07.2014 mit der Markterkundung begonnen haben, nach der Breitbandrichlinie i. d. F. vom 10.07.2014 durchzuführen sind.
Somit muss die Gemeinde Wiesen das Verfahren nochmals neu beginnen.

Verfahrensschritt 1 (neues Verfahren)

Ergebnis der BestandsaufnahmeDie Gemeinde Wiesen hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht. Aktuelle Breitbandversorgung:PDF Darstellung der Ist-Versorgungfileadmin/Dateien/Dateien/PDF-Dokumente/Darstellung_der_Ist-Versorgung_im_PDF_Format_-_Wiesen.pdf

Download/ (Mbit/s)

< = 15 Mbit/s/

1 Mbit/s und weniger

> 15 Mbit/s bis 

< 30 Mbit/s/

1 Mbit/s

> = 30 Mbit/s/

2 Mbit/s und mehr

Ja

Nein

z.T.

Ja

Nein

z.T.

Ja

Nein

z.T.

Wiesen

x

x

x


Gemeinde Wiesen, 03.11.2014Willi Fleckenstein
1. Bürgermeister

Verfahrensschritt 2 (neues Verfahren)

Markterkundung - Bekanntmachung  

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Wiesen gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

PDF Markterkundung Bekanntmachung

Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Christine Schnabel, Tel.: 06024 6735-26 oder per eMail.

Verfahrensschritt 3 (neues Verfahren)

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Wiesen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Ergebnis 

PDF Ergebnis Markterkundungsverfahren - Wiesen

PDF Ist-Versorgung - Stand nach Markterkundung Wiesen

Verfahrensschritt 4 (neues Verfahren)

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Die Gemeinde Wiesen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 29.06.2015 ein Angebot abzugeben. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und wählt anhand der unter Ziff. 8 c) genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.

PDF Ausbaugebiet Wiesen

PDF Bekanntmachung - zweistufiges Auswahlverfahren - Wiesen

 

Geforderte Bandbreiten

Verfahrensschritt 5 (neues Verfahren)

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum  Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Wiesen definierten Erschließungsgebiets im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (BbR).

Innerhalb der Angebotsfrist wurden insgesamt zwei Angebote von zwei zum Teilnahmewettbewerb zugelassenen Unternehmen abgegeben.

Die Angebotsauswertung wurde in Zusammenarbeit mit einem Beratungsbüro vorgenommenen. Der Gemeinderat hat das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

PDF Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Verfahrensschritt 7

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Wiesen entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Stellungnahme der Gemeinde Wiesen zum Kooperationsvertrag

http://www.gemeinde-wiesen.de//leben-wohnen/ver-entsorgung/breitband-telefon/breitbandausbau