Die Gemeinde sei somit nicht der Baulastträger der genannten Straßen und könne daher auch keine diesbezüglichen Entscheidungen treffen.
Aufgrund mehrerer Anträge einer Interessengruppe sei der Sachverhalt dennoch von der Verwaltung geprüft worden. Dabei habe sich ergeben, dass in »Bereichen besonders schutzbedürftiger Einrichtungen«, wie Kindergärten und Schulen, Tempo 30-Zonen angeordnet werden könnten. In Schöllkrippen sei das teilweise schon geschehen.
Weiterhin möglich sei Tempo 30 in gefährlichen Kurvenbereichen und Engpässen oder an unfallträchtigen Stellen. Das seien dann aber immer Einzelfälle, die entsprechend geprüft werden müssten. Das Gremium sei sich daher einig gewesen, dass die Verwaltung eine Liste mit infrage kommenden Bereichen erstellen soll. Diese soll dann beim Landratsamt, als zuständige Straßenbehörde, zur weiteren Prüfung eingereicht werden.
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