Das Mehrzweckfahrzeug ist demnach vorwiegend zur Errichtung einer Führungsstelle sowie zum Transport von Mannschaft und Gerät bestimmt. Es muss eine Staffel von sechs Feuerwehrleuten sowie eine feuerwehrtechnische Mindestausrüstung aufnehmen können; außerdem müssen für den universellen Einsatzzweck noch ein Transportraum und die Massenreserve zum Transport von zusätzlichem Gerät von mindestens 200 Kilogramm vorhanden sein, heißt es in der Pressemitteilun aus Würzburg weiter. Für das Mehrzweckfahrzeug würden serienmäßige Kleintransporterfahrgestelle mit einer maximal zulässigen Gesamtmasse von 4000 Kilogramm verwendet. Die staatliche Förderung erfolge aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des bayerischen Staatshaushalts.
Schließen | Nach Oben |