GEMEINDERAT IN KÜRZE
Main-Echo Pressespiegel

GEMEINDERAT IN KÜRZE

KROMBACH  Aus der Sit­zung des Krom­ba­cher Ge­mein­de­rats vom Di­ens­ta­g­a­bend: Ver­kehrs­be­ru­hi­gung: Pro­be­wei­se sol­len in der Ober­schu­rer Stra­ße in Krom­bach Schwel­ler auf der Fahr­bahn auf­ge­bracht wer­den; so­wohl am Orts­ein­gang vom Orts­teil Ober­schur kom­mend als auch an der Ein­mün­dung auf die Haupt­stra­ße. Damit sollen die Autofahrer daran erinnert werden, dass hier Tempo 30 gilt. Bürgermeister Peter Seitz (UB) berichtete, dass die Schweller bei einem Ortstermin mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgesprochen worden seien. Anlass für den Ortstermin seien Beschwerden von Anwohnern gewesen.
Vereinsförderung: Die Vereins- und Jugendförderung wurde einstimmig auf rund 5300 Euro festgelegt. Die Summe habe sich im Vergleich zum Vorjahr etwas erhöht, da insgesamt mehr Kinder (auch aus der Umgebung) in den Ortsvereinen aktiv seien.
Baumpflanzungen: Ebenfalls einstimmig begrüßte das Gremium die Idee, für jedes neu geborene Kind einen Baum zu pflanzen. Die Aktion soll erstmals im Herbst nächsten Jahres organisiert werden. Sie gilt dann für alle Krombacher Kinder, die von Oktober 2021 bis September 2022 auf die Welt kommen.
Sirenen: Die Anschaffung von neuen Alarmsirenen wurde zurückgestellt, nachdem die Regierung mitgeteilt hatte, dass die im Förderprogramm bereitgestellte Summe nicht für alle Anträge gereicht habe. Für Krombach sollen drei Dach- und zwei Mastsirenen für insgesamt rund 68.000 Euro angeschafft werden. Sie wären mit etwa 65.000 Euro bezuschusst worden.
Erdverkabelung: Die Bayernwerk AG habe mitgeteilt, dass die Verlegung von 20kV-Leitungen in der Erde und der damit einhergehende Abbau von bestehenden Freileitungen im nächsten Jahr weitergehen soll. In Angriff genommen werden soll der zweite Abschnitt von der Römerstraße bis zur Holzgasse. Mit der Anbindung der Oberschur sollen die Arbeiten dann im Jahr 2023 abgeschlossen sein.
Bauantrag: Gegen drei Ja-Stimmen wurde ein Bauantrag abgelehnt. Seitz wies darauf hin, dass es sich um eine nachträgliche Genehmigung handele, da ein Nebengebäude mit angrenzendem Schwimmbecken bereits errichtet worden seien; noch dazu »komplett außerhalb der Baugrenzen«. Ferner seien hohe Sichtelemente angebracht worden und nicht der im Plan eingetragene grüne Sichtschutz. Es hätten nicht alle Nachbarn unterschrieben und das bereits erledigte Bauvorhaben sei erst aufgrund einer Beschwerde nachgereicht worden. Das letzte Wort hat nun das Landratsamt als genehmigende Behörde. mst
17.12.2021
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