Die Grundlage dafür bildeten die Stellungnahmen der Behörden zu den Plänen, die jeweils vom 18. Februar bis zum 21. März öffentlich auslagen. Nach Angaben von Bürgermeister Marc Babo (CSU), der alles zusammenfasste, gab es nur wenige Anmerkungen. Unter anderem habe die Abteilung Abfallrecht beim Landratsamt daran erinnert, dass die Zufahrt zur Deponie jederzeit gewährleistet sein müsse. Aufgrund vorliegender Gutachten gelange die Untere Immissionsschutzbehörde zum Fazit, dass »unzumutbare Beeinträchtigungen nicht zu erwarten« seien. Die Untere Naturschutzbehörde habe sogar gelobt: »Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist sehr gut abgearbeitet worden und kann somit anerkannt werden.«
Der F-Plan werde nun dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Sobald dieser genehmigt sei, könne auch der B-Plan in Kraft treten.
Schließen | Nach Oben |