Die Angleichung ist aus zwei Gründen erforderlich: Wie Bürgermeister Willi Fleckenstein im Gespräch mit der Redaktion erläutert, sei die Gemeinde vom Landratsamt Ende 2021 aufgefordert worden, die Verfüllhöhen der Deponie gemäß Abfallrecht zu überprüfen. Hinzu komme, dass in Wiesen der Grünabfallplatz verlegt wird. Hierfür liege mittlerweile die Baugenehmigung vor. Für diese Maßnahmen müssen laut Fleckenstein die Böschungen hergestellt werden. Dass die Höhe im unteren Bereich der Deponie zu hoch ist, sei im Rathaus bekannt. Böschungsneigung neu gefasstDa die im Rekultivierungsplan vorgegebene Böschungsneigung mit 1:3 nicht zweckmäßig erscheint, wurde im geforderten Standsicherheitsnachweis auch die Böschungsneigung überprüft. Das Ergebnis: Die Böschung kann nun im Verhältnis 1:2 hergestellt werden und fällt damit etwas steiler aus. Die Gemeinde geht von 35.700 Euro Kosten für die Höhen- und Böschungsangleichung gemäß Renaturierungsplan aus. ab
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