VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 09.11.2017

Vollzug des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern

Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung 4 des Flächennutzungsplanes, Sondergebiet Holzlagerplatz „Auf der Höh“ und Berichtigung im Bereich des Bebauungsplanes „Am Berg“, 8. Änderung der Gemeinde Wiesen gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Der Flächennutzungsplan Änderung 4 in der Fassung vom 02.09.2015, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB, wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wiesen am 10.04.2017 festgestellt. Die dem Landratsamt Aschaffenburg zur Genehmigung vorgelegte Änderung 4 des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 02.09.2015 wurde mit Bescheid vom 09.08.2017 (Nr. 91.2-6100-162) genehmigt.

Der Flächennutzungsplan Änderung 4 wird gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam. Er liegt ab sofort mit Begründung und der nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu Jedermanns Einsicht bereit und kann während der allgemeinen Dienststunden im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen (Bauamt, Altbau, Ebene 4), Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.


Wiesen, den 06.11.2017

gez. Fleckenstein
1. Bürgermeister

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