VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 18.04.2024

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage“; Gemeinde Wiesen

Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Wiesen hat in seiner Sitzung am 10.07.2023 und am 08.04.2024 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB seitens der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Behörden vorgetragenen Bedenken und Anregungen beschlussmäßig behandelt.

Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen wurden durch die Planungsgruppe Egel, Langenselbold in den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage“, nebst Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 25.03.2024 eingearbeitet und vom Gemeinderat am 08.04.2024 gebilligt.

Diese beinhalten im Wesentlichen:

  • Ergänzung und Detailierung einzelner Festsetzungsdetails zu den zulässigen Höhenangaben für Module und Trafostation
  • Einarbeitung der Ergebnisse des Artenschutzgutachtens in den Bebauungsplan. Dies betrifft insbesondere die Aufnahme von Ausgleichsflächen für artenschutzrechtlichen Ausgleich sowie den Verzicht auf eine Eingrünung zur Minderung der artenschutzrechtlichen Auswirkungen
  • Ergänzung von Hinweisen zum Boden- und Grundwasserschutz
  • Aufnahme von Regelungen zum Brandschutz
  • die neue Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes - hierzu hat die Gemeinde Wiesen einen Antrag auf Herausnahme des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-photovoltaikanlage“ aus dem Landschaftsschutzgebiet Naturpark Spessart gestellt

In der öffentlichen Sitzung der Gemeinde Wiesen am 08.04.2024 wurde weitergehend die Durchführung der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der überarbeitete Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 25.03.2024, der Vorhaben- und Erschließungsplan i.d.F. vom 25.03.2024, die spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) einschließlich dem faunistischen Gutachten vom 25.03.2024, die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wiesen einzusehen und über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ abrufbar.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Wiesen, Dr.-Frank-Straße 2, 63831 Wiesen und im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) während der allgemeinen Dienststunden einzusehen. Hinweis: Der Eingang des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen ist barrierefrei. Das Foyer des Bauamtes ist über einen Aufzug erreichbar.

Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage“ liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
  • Faunistisches Gutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan
  • Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain (Schreiben vom 22.05.2023),
  • Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde (Schreiben vom 22.05.2023),
  • Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (Schreiben vom 22.05.2023)
  • Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Immissionsschutzbehörde (Schreiben vom 09.06.2023)
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg (Schreiben vom 12.06.2023)
  • Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kahlstadt (Schreiben vom 12.06.2023)
  • Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Naturschutzbehörde (Schreiben vom 15.06.2023)

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft und in der Begründung zum Bebauungsplan sowie dem Umweltbericht und dem Artenschutzgutachten erläutert.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamt Aschaffenburg, Untere Immissionsschutzbehörde.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tiere,
  • Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich und Ausgleichsflächen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • Aussagen zur Eingriffs- und Ausgleichsregelung,
  • Aussagen zum Landschaftsschutz, finden sich in den Artenschutzrechtlichen Gutachten zum Bebauungsplan,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
  • Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Naturschutzbehörde.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,
  • Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kahlstadt.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

  • Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
  • Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Wiesen und der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Bauamt abgegeben werden. Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Stellungnahmen an die E-Mail Adresse der Planungsgruppe Egel.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt der Gemeinde Wiesen und die Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Nähere Informationen zu den Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO können Sie dem mit ausliegenden Dokument „Datenschutzhinweise – Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung“ entnehmen.

Wiesen, den 18.04.2024

gez.

Wilhelm Fleckenstein
1. Bürgermeister

http://www.gemeinde-wiesen.de//buerger-rathaus/aktuelles/wiesen-aktuell